Kopieren von Belegzeilen

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Für das Kopieren von Belegzeilen aus einem Quell- in einen Ziel-Beleg gibt es verschiedene Möglichkeiten:

 

A) Kopiervarianten im Rahmen des Geschäftsfall-Prinzips:

 

Grundsätzlich ist es nur möglich, Belegzeilen in einer bestimmten Beleg-Reihenfolge zu kopieren, z. B. aus einem Lieferschein in eine Rechnung ABER NIE UMGEKEHRT!

Die Beachtung dieser Regel ist deshalb enorm wichtig, weil ja im Hintergrund der einzelnen Belegerfassungen viele verschiedene automatische Vorgänge ablaufen wie z.B. Lagerbuchungen, Umsatzfortschreibungen, Bilden von Buchungssätzen für die Buchhaltung usw.

Weiters wird beim Buchen eines Beleges an den Quellbeleg eine Nachricht geschickt, daß die gebuchte Menge übernommen wurde. Diese Menge ist dann im Quellbeleg nicht mehr verfügbar. Siehe unter Konzept der Verfügbarkeit.

 

Aus diesen Gründen ist immer nur das Kopieren von Positionen aus VOR-Belegen möglich.

Eine Ausnahme bildet das Angebot. Da ein Angebot kein buchbarer Beleg ist kann auch von einem Angebot in ein anderes Angebot kopiert werden.

 

Variante 1: Kopieren von Belegzeilen beim Anlegen eines neuen Beleges. Details siehe unter: Belegerfassung/Belegkopf/Fertigstellen.

 

Variante 2: Kopieren von Belegzeilen in einen bereits vorhandenen Beleg (= HOLEN von Belegzeilen). Details siehe unter: Belegzeilen kopieren

 

Variante 3: Kopieren von Belegzeilen beim Erstellen eines Zielbeleges (= SENDEN von Belegzeilen --- nur ALLE oder keine Zeilen möglich).

Details siehe unter: Beleg in neuen Zielbeleg kopieren.

 

 

 

B) Kopieren ohne Beachtung des Geschäftsfall-Prinzips über die Windows-Zwischenablage:

 

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Belegzeilen aus JEDEM Beleg zu markieren, in die Windows-Zwischenablage zu legen und dann in jeden anderen Beleg zu übernehmen. Siehe unter: Belegerfassung/Zeilen erfassen/Zeilen über die Zwischenablage kopieren.

 

Hinweis: Beachten Sie beim Kopieren über die Windows-Zwischenablage, daß die Positionen 1:1 übernommen werden, also mit allen Rabatten, Aufschlägen, Lohnanteilen, usw. und auf jeden Fall nachbearbeitet werden müssen!