Registrierkassensicherheitsverordnung

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Checkliste Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)

Ab 01.04.2017 muss jede Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung versehen sein, mit der jeder abgeschlossene Barverkauf digital signiert wird und somit nicht mehr manipulierbar ist.

Jeder abgeschlossene Barverkauf wird auch im Datenerfassungsprotokoll aufgezeichnet,

diese Daten werden NICHT automatisch an das Finanzamt weitergegeben.

 

1)Startbeleg
Der Startbeleg (ein normaler Barverkauf mit Umsatz 0) identifiziert den erst erzeugten Barverkauf im Datenerfassungsprotokoll.
Ein Comtech Mitarbeiter erzeugt diesen bei Einrichtung der Registrierkassa.
Der gedruckte Bon muss unbedingt dauerhaft aufbewahrt werden!

(Wenn dieser zur Ablage gelocht wird darauf achten, dass nicht in den QR Code hineingelocht wird.)

 

 

2)Monatsbeleg
Der Monatsbeleg muss als letzter Beleg eines jeden Monats erzeugt werden.
Aufbewahrungspflicht
Hinweismeldung beim Beenden des Barverkauf ab dem 25. des Monats.
Der Monatsbeleg kann mehrmals erstellt werden.

Wichtig: dann alle Monatsbelege aufheben und vermerken warum es mehrere gibt.

Wenn kein Umsatz in einem Monat -> kein Monatsbeleg erforderlich
Kann der Monatsbeleg nicht im abgelaufenen Monat erzeugt werden oder wurde darauf vergessen, muss dieser als erster Beleg im neuen Monat erstellt werden -> Ausnahmefall!!!

 

 

 

 

3)Jahresbeleg
Der Jahresbeleg = Monatsbeleg

Bsp: Im Dez. kein Umsatz, dann ist der Monatsbeleg vom letzten Monat im Jahr wo ein Umsatz erzielt wurde gleich der Jahresbeleg.

Bon ist ebenfalls dauerhaft aufzubewahren.
Hinweismeldung für Jahresbeleg ab 20. Dezember

 

                 

 

 

Der Startbeleg und jeder Jahresbeleg muss mit der Handy App “BMF BELEGCHECK”

überprüft werden. Dazu die App starten und den QR-Code am Beleg scannen.

 

 

4)Sicherung Datenerfassungsprotokoll
Das Datenerfassungsprokoll muss alle 3 Monate gesichert und auf CD oder USB kopiert werden
Hinweismeldung beim Starten vom Barverkauf, wenn länger als 90 Tage keine Sicherung gemacht wurde oder manuell unter Optionen/Datenerfassungsprotokoll/Sicherung
Der Datenträger muss bei einer Kontrolle dem Finanzbeamten übergeben werden

 

 

 

Ausfall Signatureinheit

Z.B. keine Internetverbindung, Kartenlesegerät defekt, …
Vermerk am Beleg “Sicherheitseinrichtung ausgefallen”
Sobald das Problem behoben ist, kann die Signatureinheit nach dem Abschließen des nächsten Barverkaufs wieder aktiviert werden -> Hinweismeldung.
Alle inzwischen erstellen Barverkäufe werden autom. im Protokoll eingetragen und mit dem Sammelbeleg signiert -> dauerhaft aufbewahren.
(Signatur kann man auch manuell einschalten unter Optionen/Datenerfassungsprotokoll/ Signatureinheit wieder aktivieren.)
Wenn der Ausfall länger als 48 Stunden dauert, muss dies unter Finanzonline gemeldet werden.

 

 

 

 
 

Anmerkungen zum Barverkauf:

Das Buchungsdatum kann nicht händich verändert werden (Buchungdatum muss aktuelles Tagesdatum sein).
Nummernkreis im Barverkauf wird einmalig eingestellt, also keine jährliche Anpassung mehr möglich.
Pro Barverkauf nur mehr ein Zahlungseingang/-ausgang (ZEZA) möglich und es dürfen auch keine weiteren Artikel oben sein.
Unter Optionen/Datenerfassungsprotokoll/Export kann auf Verlangen eines Prüfers ein Export über einen beliebigen Zeitraum erstellt werden