Deckungsrücklass |
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Nur für die "Erweiterte TR/SR" möglich!
Der Deckungsrücklass ist im österreichischen Recht die Sicherstellung gegen Überzahlung bei Abschlagszahlung (max. 5 %) bei Bauvorhaben. Sofern nicht andere Sicherstellungsmittel vom Auftraggeber genehmigt werden, wird der Deckungsrücklass von der jeweilig fälligen Rechnung abgesetzt. Mit der Schlussrechnung wird er zur Rückzahlung fällig oder kann auf einen Haftungsrücklass angerechnet werden.
Deckungsrücklässe werden nur in Teilrechnungen in Abzug gebracht:
- Wählen Sie im Buchungsvorgang das 3. Fenster - Damit Sie den Deckungsrücklass eintragen können muss die Option "Abrechnung nach Ö-Norm B2110" aktiviert sein - geben Sie den gewünschten Deckungsrücklass ein
Am Ausdruck wird der Deckungsrücklass vor der Gesamtsumme in Abzug gebracht:
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